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Die Finanzverwaltung hat in einem Erlass zur Nutzung betrieblicher Fahrzeuge für Privatfahrten Änderungen und neuere Urteile des Bundesfinanzhofes berücksichtigt. Dieser enthält Verschlechterungen für Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen haben, die auch für nichtunternehmerische Zwecke genutzt werden können.
Bisher wurde die 1%-Regelung, in der Reihenfolge beginnend vom teuersten Fahrzeug, für jedes Mitglied des Haushaltes, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist berücksichtigt. Sollten beispielsweise 3 Fahrzeuge im Betriebsvermögen sein und nur 2 Nutzer, wurde die 1%-Regelung lediglich für die beiden teuersten Fahrzeuge angewandt (Ausnahme: Fahrtenbuch).
Neu ist, das jetzt bei Nichtvorliegen eines Fahrtenbuches die 1%-Regelung für alle Fahrzeuge zu berücksichtigen ist. Dadurch können zukünftig erheblich höhere Steuerzahlungen zu erwarten sein.

















































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